Meine Nachbarschaft: Burgholzer Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1081/9 vom 09.06.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.06.2025 wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem Pkw angefahren, als es die Straße in Höhe der Hausnummer 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer Straße und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einer Anregung hingewiesen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, an der genannten Stelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung zwischen östlich der Dehnhardtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund der parkenden Fahrzeuge sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570
Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6837 entstanden aus Vorlage: OF 977/9 vom 28.03.2025 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Die Route der Buslinie 69 verbindet die verschiedenen Teile von Eschersheim. Leider werden in der Straße Hinter den Ulmen öfters die Parkmarkierungen ignoriert. Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende zusätzliche Markierungen und/oder Schilder dafür zu sorgen, dass die Busse jederzeit problemlos durch die Straße fahren und so auch den Fahrplan einhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1275
Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 984/9 Betreff: Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts befindet sich vor dem Abzweig der Straße Hinter den Ulmen eine versiegelte Fläche, die derzeit mit neun, nie benutzten Omegabügeln belegt ist. Im Zug der Bemühungen um eine Entsiegelung von Flächen sollte dieser Bereich analog dem Bereich am anderen Ende des Blocks nach der Einmündung der Straße Am Lindenbaum bepflanzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Bereich bis zu dem gepflasterten Parkstreifen zu entsiegeln und zu begrünen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenLandwehrgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6673 entstanden aus Vorlage: OF 938/9 vom 05.02.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, er ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrgraben wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es zurzeit keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1270
Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 937/9 Betreff: Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, Radfahrer frei. Sehr häufig kommen Radfahrer schnell von hinten zu den Fußgängern und klingeln wohl, doch die Fußgänger wissen nicht ob sie nach rechts oder links ausweichen sollen. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - statt mit Verkehrszeichen 250 Durchfahrt verboten mit Verkehrszeichen 239 Fußweg ausgestattet werden kann. Alternativ mit VZ 241-30 bzw. aus der anderen Richtung mit VZ 241-31 Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 937/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 937/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenWeitere Bank an der Kreuzung Am Lindenbaum/Dehnhardtstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6140 entstanden aus Vorlage: OF 843/9 vom 20.09.2024 Betreff: Weitere Bank an der Kreuzung Am Lindenbaum/Dehnhardtstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, eine weitere Sitzbank für Passanten an der Kreuzung Am Lindenbaum/Dehnhardtstraße aufzustellen. Die vorhandene Bank an dieser Kreuzung, gegenüber dem Nahkauf gelegen, wird so häufig genutzt, so dass eine weitere neben dieser sinnvoll ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 153 Aktenzeichen: 67-0
Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen EleonoreSterlingStraße und Amöneburger Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5712 entstanden aus Vorlage: OF 783/9 vom 14.06.2024 Betreff: Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore-Sterling-Straße und Amöneburger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Fahrradfahrer den beliebten Fahrradweg und Fußgänger den intensiv genutzten Fußgängerweg zwischen Kleingärten und Bebauungsrand nutzen können, ohne wild geparkte Elektroautos umkurven bzw. umlaufen zu müssen. Begründung: Leider werden in den Kreuzungsbereichen der drei einmündenden Straßen und sogar im breiten Grünstreifen parallel des Weges häufig Fahrzeuge geparkt, obwohl ausreichend Parkplätze an den Kleingärten zur Verfügung stehen. Anwohner und Kleingartenvereine sollten parallel sensibilisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2153 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024 entstanden aus Vorlage: OF 647/9 vom 15.01.2024 Betreff: Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum Vorgang: OM 3278/22 OBR 9; ST 893/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Betriebsdauer der Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Nußzeil/Am Lindenbaum auf die Zeit von werktags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingeschränkt werden kann. Begründung: Ausweislich der Stellungnahme vom 03.04.2023, ST 893, soll die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Am Lindenbaum im Rahmen des barrierefreien Umbaus vollständig entfallen. Bereits jetzt wird die LSA nur noch bis samstags 14:00 Uhr betrieben. Im Zuge der provisorischen Maßnahmen zur Entschleunigung des Kfz-Verkehrs sollte die Wirkung einer weiteren Reduzierung der Betriebsdauer der LSA erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1074 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Reinhardstraße: Wildes Parken auf Mittelstreifen und Kreuzung unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4592 entstanden aus Vorlage: OF 593/9 vom 22.09.2023 Betreff: Reinhardstraße: Wildes Parken auf Mittelstreifen und Kreuzung unterbinden Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Teil des grünen Mittelstreifens der Reinhardstraße (westlich der Kreuzung Kirchhainer S traße/Grafenstraße) mit weiteren Findlingen, einer Sitzbank oder Fahrradständern derart zu gestalten, dass der gesamte Bereich nicht länger von parkenden Fahrzeugen zugestellt werden kann. Wie permanent zu beobachten ist, parken Autos nicht nur dort, sondern auch in der Verlängerung im Kreuzungsbereich Adelheidstraße/Allendorfer Straße, sodass Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer in ihrer Sicht behindert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 252 Aktenzeichen: 32-1
An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/SigmundFreudStraße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4594 entstanden aus Vorlage: OF 599/9 vom 22.09.2023 Betreff: An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen Der Magistrat wird gebeten, Markierungen und Verkehrsschilder derart anzubringen, dass nicht länger auf der Brücke und im gesamten Kreuzungsbereich (Ausnahme: die bis zu sechs Parkplätze der Gärtnerei Werner) gefährdend geparkt wird, damit Fußgänger und Fahrradfahrer den Bereich gefahrlos passieren können. Wie zu beobachten ist, parken oftmals sogar mehrere Fahrzeuge auf der Brücke, zudem im Kurvenbereich vor den Findlingen und darüber hinaus mehrere Pkw hintereinander in der Verlängerung der Ziegenhainer Straße in den Platz hinein. Auch die Straße der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage nach Süden wird trotz Baumstämmen und Findlingen vielfach als Parkplatz zweckentfremdet (Video unter: https://youtu.be/-Nrc1mSyEGc). Der gesamte Bereich wird von Spaziergängern, Familien und Joggern intensiv genutzt. Außerdem ist die Nord-Süd-Verbindung ein wichtiger und stark frequentierter Teil des Frankfurter Radnetzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 255 Aktenzeichen: 32-1
Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0
Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3989 entstanden aus Vorlage: OF 543/9 vom 21.05.2023 Betreff: Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße (siehe Foto) durchgehend für den Radverkehr freizugeben. Aktuell ist der Abschnitt zwischen Ilkenhansstraße und Dehnhardtstraße als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen Dehnhardtstraße und Kirchhainer Straße ist der gleiche Verbindungsweg gemäß Beschilderung jedoch ausschließlich ein Fußweg. Dies führt zu Verwirrung und ggf. zu größeren Umwegen für Radfahrer. Ein qualitativer Unterschied des Weges zwischen den verschiedenen Abschnitten ist nicht zu erkennen, sodass eine Vereinheitlichung zugunsten eines durchgehenden gemeinsamen Rad- und Fußweges oder zumindest eine "Radverkehr frei"-Regelung vorgenommen werden sollte. (Foto: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2078 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-5
Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 entstanden aus Vorlage: OF 479/9 vom 24.02.2023 Betreff: Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern Der Magistrat wird gebeten, die drei stark genutzten Fußwege zwischen Kirchhainer Straße und Ilkenhansstraße sowie die beiden zwischen Kirchhainer Straße und Denhardtstraße an den jeweiligen Straßenquerungen durch Markierungen auf der Straße abzusichern. Sie sind wichtiger Teil der Nahverkehrsmobilität. Die Fußwege sollten deswegen auch nicht durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 391/9 vom 30.01.2022 Betreff: Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im westlichen Teil der Straße Am Lindenbaum zu erlauben. Die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum/Kleinschmidtstraße ist fahrradfreundlich ausgebaut. Allerdings ist es dem Fahrradverkehr nicht erlaubt, von der Eschersheimer Landstraße kommend weiter auf der Straße Am Lindenbaum zur Kreuzung Nußzeil/Denhardtstraße zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024 Aktenzeichen: 32-1
Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2503 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 22.06.2022 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren; 2. auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine demontierbare Verkehrsinsel (siehe Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche demontierbare Leitbake oder Ähnliches würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s. u.); 3. am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o. g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u. a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern (Der Ortsbeirat schlägt eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Frankfurt-Eschersheim/Dornbusch auf der Kirchhainer Straße 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2589 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Alternierendes Parken in der mittleren Ulrichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 214/9 Betreff: Alternierendes Parken in der mittleren Ulrichstraße In der OM 100 vom 6. Mai 2021 geht es um die Wiedereinführung des alternierenden Parkens in der unteren Allendorfer Straße und im gleichen Zug um die Einführung in der Ulrichstraße. Der Magistrat stimmte dem zu, stellte dem OBR aber die Frage, ob es bewusst sei, dass dann Parkplätze entfallen. In der unteren Ulrichstraße wird wegen des Straßenverlaufs und der "rechts-vor-links"-Regelung ohnehin langsamer gefahren. In der oberen Ulrichstraße gibt es das alternierende Parken seit Jahren. Der Ortsbeirat möge beschließen, dem alternierenden Parken in der "mittleren" Ulrichstraße zwischen Langheckenweg und Reinhardstraße zuzustimmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2022, OF 196/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 196/9 wird durch die Vorlage OF 214/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 214/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStarkregen-Prävention Schulen und Straßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 192/9 vom 30.01.2022 Betreff: Starkregen-Prävention Schulen und Straßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich Prävention und Bewältigung von Starkregenereignissen im Ortsbezirk darstellt. Nach der Starkregenkarte Frankfurt sind beispielsweise die Straßen Dehnhardtstraße, Kirchhainer Straße, Kurhessenstraße, Zehnmorgenstraßen, Hügelstraße, Woogstraße, Raimundstraße, Ricarda-Huch-Straße in Teilen betroffen. Vor allem die Flächen der Johann-Hinrich-Wichern-Schule und in Teilen auch die der Ziehenschule sind als Überflutungsbereiche markiert. Begründung: Die Starkregenkarte Frankfurt informiert über die Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1213 Antrag vom 29.10.2022, OF 373/9 Aktenzeichen: 66 0
Alternierendes Parken in der mittleren Ulrichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2022, OF 196/9 Betreff: Alternierendes Parken in der mittleren Ulrichstraße In meiner OM 100 vom 6.5.21 bat ich um die Wiedereinführung des alternierenden Parkens in der unteren Allendorfer Straße und im gleichen Zug um die Einführung in der Ulrichstraße. Der Magistrat stimmte dem zu, stellte dem OBR aber die Frage, ob es bewusst sei, dass dann Parkplätze entfallen. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das alternierende Parken in der "mittleren" Ulrichstraße zwischen Langheckenweg und Reinhardstraße einzuführen. In der unteren Ulrichstraße wird wegen des Straßenverlaufs und der "rechts-vor-links"-Regelung ohnehin langsamer gefahren. In der oberen Ulrichstraße gibt es das alternierende Parken seit Jahren. Außerdem wird der Ortsvorsteher gebeten so zu verfahren, dass die Beschlüsse entsprechend umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.03.2022, OF 214/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 196/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 196/9 wird durch die Vorlage OF 214/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 214/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrafenstraße und Kirchhainer Straße: Austausch Gaslaternen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1499 entstanden aus Vorlage: OF 181/9 vom 27.12.2021 Betreff: Grafenstraße und Kirchhainer Straße: Austausch Gaslaternen Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der noch vorhandenen Gaslaternen in der Grafenstraße und Kirchhainer Straße unter Beibehaltung der Peitschenlaternen gegen LED- Beleuchtung vorzuziehen. Aktuell sind vor allem die Bürgersteige, die sich nicht in der Nähe der vorhandenen Laternen befinden, nahezu nicht beleuchtet. Zur sicheren Nutzung von Gehwegen und Straße braucht es mehr Licht. Begründung: Die Umrüstung der Gaslaternen in der gesamten Stadt ist seit 2014 durch die Vorlage M 69 beschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1538 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 52
Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 180/9 Betreff: Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ampelanlage auf der Kreuzung Nußzeil/ Am Lindenbaum/ Dehnhardstraße wird abgeschaltet und demontiert. Die gesamte Kreuzung wird umgestaltet und mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Begründung: Vielfach müssen sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer an einer roten Ampel warten, obwohl kein Querverkehr vorhanden ist. Gerade die beiden Letzteren warten häufig nicht so lange bis sie grün erhalten, sondern queren oft schon bei Rot die Kreuzung. Die Kreuzung mit Ampelanlage ist ca. 55 Jahre alt und wurde anlässlich des U-Bahnbaus auf der Eschersheimer Landstraße als Umleitungsstrecke (damals noch Tempo 50) eingerichtet. Heute liegt die Kreuzung in einer Tempo 30-Zone. Der Verkehr im Quartier ist auch deutlich ruhiger geworden. Der Bedarf für eine Regelung des Verkehrs durch eine Ampelanlage ist damit entfallen. Eine sinnvolle Umgestaltung der Ampelschaltung wäre, wie dem Ortsbeirat früher schon einmal mitgeteilt wurde, technisch sehr aufwendig und deshalb unwirtschaftlich. Die Kreuzung sollte deshalb analog der Kreuzung Höllbergstraße/Kurhessenstraße umgestaltet werden. Belange der Schulwegsicherung sollen zukünftig durch markierte Fußgängerüberwege berücksichtigt werden. Die Verkehrsführung für Radfahrer von der Eschersheimer Landstraße und in die Dehnhardtstraße hinein soll durch entsprechende Umgestaltung/ Markierung deutlicher und sicherer werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin über die Schule zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenKreuzung Am Lindenbaum/Ulrichstraße übersichtlicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1247 entstanden aus Vorlage: OF 127/9 vom 07.10.2021 Betreff: Kreuzung Am Lindenbaum/Ulrichstraße übersichtlicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Am Lindenbaum/Ulrichstraße durch Sperrflächen auf der westlichen Seite übersichtlicher zu gestalten. Der Schutz der Fußgänger auf dem Weg zum Park am Wasserturm muss gewährleistet sein. Begründung: Die Kreuzung ist oftmals so zugeparkt, dass die parkenden Autos weit in die Straße Am Lindenbaum hineinreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 710 entstanden aus Vorlage: OF 78/9 vom 30.08.2021 Betreff: Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Innenkurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Poller aufzustellen, die dort ein Parken verhindern. Regelmäßig bleiben Lkws dort stecken. Am Sonntag, dem 29.08.2021, benötigte ein Löschzug der Branddirektion 15 Minuten, um durch diese Kurve zu fahren. Begründung: Wenn Leben in Gefahr sind, müssen die Rettungsfahrzeuge ungehindert durch die Siedlung fahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 68/9 vom 23.06.2021 Betreff: Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße Da es sich auch um einen Schulweg handelt, wird der Magistrat gebeten, an der o. g. Stelle einen Fußgänger-/Fahrradüberweg, ggf. Bodenwellen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Diese Straßenkreuzung stellt wegen schlechter Einsicht in die Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer und besonders für Kinder eine Gefahr dar. Der Landwehrgraben wird rege und von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt, während es für Autofahrerinnen und Autofahrer nicht eindeutig ersichtlich ist, dass es an dieser Stelle zu Kreuzungsverkehr kommt. Anwohner berichten von Unfällen und Beinahe-Unfällen. Trotz einer bereits eingerichteten Tempo-30-Zone kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen von Fahrzeugen mit höherer Geschwindigkeit und anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Der schmale Landwehrgraben ist eine wichtige Verbindung für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und wird von zahlreichen Kindern als Teil ihres Schulweges genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2135 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 71/10 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgänger*innen genutzt werden kann Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrer*innen genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkmarkierungen in der gesamten Allendorfer Straße erneuern - samt Bodenmarkierung der Fußgängerquerung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 100 entstanden aus Vorlage: OF 6/9 vom 22.04.2021 Betreff: Parkmarkierungen in der gesamten Allendorfer Straße erneuern - samt Bodenmarkierung der Fußgängerquerung Durch die mehrjährige Renovierung der Häuser der Bundesbank in diesem Bereich ist das in den Vorjahren von den Anwohnern akzeptiere alternierende Parken in der unteren Allendorfer Straße untergegangen. Der Magistrat wird gebeten, das alternierende Parken in der gesamten unteren Allendorfer Straße mittels weniger neuer Markierungen wiederzubeleben, um die Fahrgeschwindigkeiten zu reduzieren. Im Zuge der Erneuerung könnte das wechselnde Parken dann ebenfalls in der unteren Ulrichstraße eingeführt werden. Begründung: In der oberen Allendorfer Straße fehlen nach einer Asphalterneuerung die Markierungen gänzlich, was schon zu grotesken Parksituationen geführt hat. Außerdem wurden dort die Bodenmarkierungen zum Hinweis auf Fußgängerquerungen hinter denselben aufgebracht. Für mehr Sicherheit von Fußgängern, Fahrrad- und Rollerfahrern wäre eine Position vor der Querung angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1580 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7
Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6256 entstanden aus Vorlage: OF 801/9 vom 14.05.2020 Betreff: Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel aufzustellen und weitere erforderliche Maßnahmen zu unternehmen (z. B. Hinweisschilder, Fahrbahnmarkierungen), um die besonders für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer gefährliche Kreuzung der Ziegenhainer Straße mit der Sigmund-Freud-Straße zu entschärfen. Begründung: Fahrzeuge, die die Brücke aus Eckenheim in Richtung Ziegenhainer Straße herunterkommen, und Nutzerinnen und Nutzer des kreuzenden Fuß-, Rad- und Zufahrtswegs können sich gegenseitig erst spät erkennen. Außerdem ist hier die Vorfahrtsregelung unklar. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1839 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 809 Aktenzeichen: 66 7
Mehr Licht am Lindenbaum!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5830 entstanden aus Vorlage: OF 759/9 vom 06.02.2020 Betreff: Mehr Licht am Lindenbaum! Der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Lindenbaum darauf zu achten, dass auch der Gehweg zwischen den Baumreihen zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Dehnhardtstraße ausgeleuchtet wird. Begründung: Seit mehreren Jahren steht die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Am Lindenbaum an. Die Maßnahme war ursprünglich mit dem Umbau der Eschersheimer Landstraße verknüpft, aber steht offenbar weiterhin aus. In der dunklen Jahreszeit ist die Benutzung des unbeleuchteten Gehwegs nicht ungefährlich, weil Fußgänger über Baumwurzeln und lockere Pflastersteine stolpern können und sich in der Dunkelheit unsicher fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Anlage einer Streuobstwiese in der Nähe der Ziegenhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5378 entstanden aus Vorlage: OF 700/9 vom 17.10.2019 Betreff: Anlage einer Streuobstwiese in der Nähe der Ziegenhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie es möglich ist, die Bürgerinitiative der Albert-Schweitzer-Siedlung bei ihrem Vorhaben, eine Streuobstwiese in Eschersheim in der Nähe der Ziegenhainer Straße anzulegen und zu pflegen, zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird darum gebeten, das Gelände, das aus Flurstück 162/9, 162/1 und 202/10 besteht, mit alten Apfelbaumsorten bepflanzen zu dürfen. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche praktische Unterstützung die Stadt Frankfurt bei der Umsetzung des Vorhabens leisten kann und welche Mittel der Stadt und des Landes für die Finanzierung eines solchen Projektes zur Verfügung stehen. Begründung: Die Bürgerinitiative Albert-Schweitzer-Siedlung plant, auf einem städtischen Grundstück einige alte Apfelbaumsorten zu pflanzen. Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken 162/9, 162/1 und evtl. 202/10 und liegt im Norden der Siedlung. Es schließen sich Schrebergärten an und in der Nähe ist das von der IGS Eschersheim betreute Streuobstgelände. Die Bürgerinitiative hat sich bereits vom Beratungsgarten Lohrberg beraten lassen. Sie pflegt auch Kontakte zu einschlägigen Initiativen und Organisationen, da der Platz auch zu einem Ort des Umweltlernens werden soll. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 254 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 67 0
Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2019, OF 618/9 Betreff: Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit dem Straßenverkehrsamt einen Termin für einen Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum zu vereinbaren. Die Situation für den Radverkehr ist an dieser Kreuzung seit der Sanierung der Eschersheimer Landstraße teilweise unübersichtlich. Dies führt für die Radfahrer mitunter zu gefährlichen Situationen. Bei dem Ortstermin sollen neben Vertreten der Straßenverkehrsamtes und des Ortsbeirates auch die radfahrenden Anwohner zugegen sein, um gemeinsam eine ebenso praktikable wie sichere Lösung für die Radwegeführung in diesem Kreuzungsbereich zu besprechen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen UBahnHaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 29.01.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Vorgang: B 100/17 Der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere U-Bahn-Haltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als U-Bahn-Haltestelle mit der Bezeichnung "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante U-Bahn-Haltestelle jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (siehe unter anderem Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Haltestelle gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es liegt daher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese U-Bahn-Haltestelle dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" herbeizuführen, sollte die Bezeichnung der U-Bahn-Haltestelle "An der Steinern Straße" lauten. Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten U-Bahn-Haltestelle. Ähnliche Bezeichnungen für eine U-Bahn-Haltestelle gibt es auf der Strecke bereits, wie z. B. "Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese". Die neue Bezeichnung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da unter anderem Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue U-Bahn-Haltestelle ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). Daher soll die neue U-Bahn-Haltestelle zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue U-Bahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 923 und Nr. 516 in Betrieb gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Aktenzeichen: 61 00
Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 587/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Randbereich der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen entsprechend den Plänen der M 201 zu gestalten. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, war der südliche Abschnitt zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen als Grünfläche auszugestalten. Aktuell ist der Bereich gepflastert und mit großen Sandsteinen belegt. Abgesehen von den Einschnitten, die mutmaßlich der Entwässerung dienen und damit hinnehmbar sind, ist nicht erkennbar, welche Anforderung eben diese Ausgestaltung verlangt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 12 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage OF 587/9 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); LINKE. und 1 BFF (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenNeugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation „Am Lindenbaum“ (Anschluss an M 201)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 594/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben, auf welcher planungsrechtlichen Grundlage die Bushaltestellen in Höhe der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum erhöht ausgeführt wurden. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, ist für die Haltestellen auf Höhe der U-Bahn-Station Am Lindenbaum eine Markierung eingezeichnet, die an keiner Stelle der Pläne weiter erläutert wurde. Insbesondere enthält die Legende keinen Hinweis auf die Bedeutung dieser Markierung. Sofern also nicht an anderer Stelle auf die Bedeutung der Markierung hingewiesen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass keine der zustimmungspflichtigen Institutionen ordnungsgemäß über dieses Detail der Pläne informiert wurde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1152 2019 Die Vorlage OF 594/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenKreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3733 entstanden aus Vorlage: OF 505/9 vom 06.09.2018 Betreff: Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung der Straßen Nußzeil und Hinter den Ulmen 1. die Haltelinien zu erneuern; 2. den angebrachten Verkehrsspiegel so einzustellen, dass die Straße Hinter den Ulmen für Autofahrer, die auf der Nußzeil nach Süden fahren, korrekt einsehbar ist. Begründung: Die Fahrbahnmarkierung der Haltelinie ist auf der Straße nicht mehr sichtbar. Wer dort korrekt hält, blickt in dem angebrachten Verkehrsspiegel nur auf die parkenden Autos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 148 Beratung im Ortsbeirat: 9
Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 516/9 Betreff: Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird im Anschluss an OM 3377 aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob eine direkte Straßenanbindung des Planungsgebiets "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" an die Jean-Monnet-Straße geschaffen werden kann. Begründung: Wie bei der Präsentation der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs zum Planungsgebiet "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" deutlich wurde, sorgen sich die Bürger, die bereits in diesem Bereich bzw. entlang der sich anschließenden Erschließungsstraßen wohnen, vor allem darum, wie der zu erwartende zusätzliche Verkehr auf den vorhandenen Straßen bewältigt werden kann. Bislang ist eine Erschließung ausschließlich über den Berkersheimer Weg vorgesehen. Unabhängig davon, ob zwei oder drei Straßen aus diesem Gebiet auf den Berkersheimer Weg führen, bestehen Bedenken, ob die Kapazitäten des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und der Eschersheimer Landstraße auf der Höhe des Platzes Am Weißen Stein ausreichen, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Wegen des weiteren, aus den Baugebieten am Frankfurter Berg und Bonames zu erwartenden Verkehrs wird auf die OM 3377 ausdrücklich Bezug genommen. Eine direkte Anbindung an die Jean-Monnet-Straße, die nicht über die Amöneburger Straße führt, könnte auch von den Bewohnern des Gebiets Im Geeren genutzt werden und so zu einer weiteren Entlastung des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und des Platzes Am Weißen Stein führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1008 2018 Die Vorlage OF 516/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenEine Sitzbank für die Bushaltestelle „Ziegenhainer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3203 entstanden aus Vorlage: OF 457/9 vom 03.05.2018 Betreff: Eine Sitzbank für die Bushaltestelle "Ziegenhainer Straße" Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen und eine Sitzbank an der Bushaltestelle "Ziegenhainer Straße" der Line 69 in Richtung Weißer Stein aufzustellen. Begründung: Mit Ausnahme dieser Haltestelle sind alle Haltestellen der Linie 69 inzwischen mit Sitzbänken ausgestattet. Diese Stadtteilbuslinie wird häufig von älteren Menschen genutzt, die auf eine Sitzmöglichkeit beim Warten angewiesen sind. Auch wenn der Gehweg an dieser Stelle schmal ist, so ist er breit genug für das halbhüftige Parken direkt im Anschluss an der Bushaltestelle. Eventuell ist das Versetzen des Müllkorbs nötig, um Platz für eine Sitzgelegenheit zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1586 Aktenzeichen: 92 13
Nachtbushaltestellen an der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 461/9 Betreff: Nachtbushaltestellen an der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge des Umbaus der Escherheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum stadteinwärts oder an einer anderen Stelle der Eschersheimer Landstraße hochliegende Nachtbushaltestellen, vergleichbar jener an der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum geplant sind. Er möge gegebenenfalls auch berichten, inwiefern diese Strecke in die Neuordnung des Nachtbusverkehrsnetzes eingebunden wird und warum dafür eine hochliegende Bushaltestelle erforderlich ist, die zum Wegfall von mehreren Parkplätzen führt. Begründung: Infolge der Einführung des Nachtverkehrs der U-Bahnen auch auf der A-Linie entfällt die Notwendigkeit eines Nachtbusverkehrs auf der Eschersheimer Landstraße. Damit werden auch Nachtbushaltestellen an der Eschersheimer Landstraße obsolet. Sofern diese Änderungen rechtzeitig berücksichtigt werden, kann auch ein Einsparpotential bei den Baukosten realisiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 461/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme).
Partei: FDP
Weiter lesenBushaltestellen Höhe U-Bahn-Haltestelle „Lindenbaum“
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 460/9 Betreff: Bushaltestellen Höhe U-Bahn-Haltestelle "Lindenbaum" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die hochliegende Nachtbushaltestelle an der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum möglichst zeitnah wieder zu beseitigen, da sie zum einen infolge des geplanten Nachtbetriebs der U-Bahnen nicht mehr benötigt wird, zum anderen durch die hochliegende Ausführung entgegen den ursprünglichen Zusicherungen des Magistrats, lediglich rechtswidrige Parkmöglichkeiten zu unterbinden, drei legale Parkplätze eliminiert worden sind. Begründung: Infolge der Einführung des Nachtverkehrs der U-Bahnen auch auf der A-Linie entfällt die Notwendigkeit eines Nachtbusverkehrs auf der Eschersheimer Landstraße. Damit ist auch die Nachtbushaltestelle an der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle obsolet geworden. Offensichtlich wurde es versäumt, die Änderungen rechtzeitig in die Umbauplanungen einzuspeisen. Die Erhöhung des Gehwegs führt außerdem zu einem Wegfall von drei legalen Parkplätzen, was sich sowohl negativ auf die Kundenfrequenz der dort ansässigen Ladenbetriebe auswirkt, insbesondere des Bäckereifachgeschäfts, als auch den Zusicherungen des damaligen Verkehrsdezernenten widerspricht, dass durch den Umbau keine legalen Parkplätze verloren gehen würden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 460/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme).
Partei: FDP
Weiter lesenBauhaus trifft Neues Frankfurt: Eine Informationstafel für die Siedlung Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2900 entstanden aus Vorlage: OF 427/9 vom 28.02.2018 Betreff: Bauhaus trifft Neues Frankfurt: Eine Informationstafel für die Siedlung Am Lindenbaum Der Magistrat wird gebeten, eine Informationstafel über die von Walter Gropius 1929/1930 entworfene Siedlung Am Lindenbaum aufzustellen. Angestrebt wird die Aufstellung für 2019, das Jahr, in dem das 100-jährige Jubiläum der einflussreichen Kunstschule "Bauhaus" gefeiert und die Siedlung selbst 90 Jahre alt wird. Die Tafel soll anhand von Bild und Text von der Architektur und Entstehung der Siedlung erzählen und die Verbindung zwischen dem Bauhaus und dem fortschrittlichen Stadtplanungsprogramm "Neues Frankfurt" beleuchten, für die die Häuser exemplarisch stehen. Die einmalige Entstehungsgesichte der Siedlung, die erst seit Kurzem denkmalgeschützt ist, ist selbst im Stadtteil Eschersheim wenig bekannt und verdient größere Aufmerksamkeit. Ein geeigneter Aufstellungsort ist die Grünfläche vor dem Haus Am Lindenbaum 15. Die Ernst-May-Gesellschaft bzw. das Forum Neues Frankfurt sind bereit, die Inhalte für die Tafel beizusteuern. Der Eigentümer des Gebäudeensembles, die Firma Vonovia, wünscht, in der Planungsphase über Gestaltung und Inhalt informiert zu werden, und erklärt sich bereit, sich an den Kosten für die Tafel mit 2.000 Euro zu beteiligen. Inhalt, Gestaltung und Aufstellungsort sollen ebenfalls mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden, der sich bereit erklärt, sich mit bis zu 1. 000 Euro aus seinem Budget zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1151 Aktenzeichen: 41
Linksabbiegen muss weiter möglich sein!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenLinksabbiegen ist möglich!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 396/9 Betreff: Linksabbiegen ist möglich! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen in der Verkehrsführung vorzunehmen: Für die Dauer der Sperrung der Eschersheimer Landstraße im Zuge der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen" stadtauswärts, wird die Kleinschmidtstraße bis zur Landgraf-Philipp-Straße für beide Fahrtrichtungen geöffnet. Auf der stadtauswärts verlaufenden Eschersheimer Landstraße wird unmittelbar hinter der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" eine provisorische Linksabbiege- und Wendemöglichkeit eingerichtet. Der Magistrat möge sich zur Durchführung dieser Maßnahme ferner mit der VGF ins Benehmen setzen. Begründung: Mit Einrichtung der provisorischen Linksabbiege- und Wendemöglichkeit werden sowohl der Bereich rechts der Eschersheimer Landstraße zwischen Langheckenweg und Zehnmorgenstraße als auch die Anwohner der Kurhessenstraße vom Umfahrungsverkehr entlastet. Der Kreuzungsbereich Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum kann für die Dauer der Umbaumaßnahme ohnehin weder vom aus der Kleinschmidtstraße noch aus der Straße Am Lindenbau kommenden Linksabbiegerverkehr genutzt werden und wäre damit für den Linksabbiegerverkehr aus der Eschersheimer Landstraße frei. Der entstehende Aufwand erscheint im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 396/9 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenGeplante Nachverdichtung in der Siedlung „Am Lindenbaum“
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 373/9 Betreff: Geplante Nachverdichtung in der Siedlung "Am Lindenbaum" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die geplante Aufstockung der Wohnhäuser in der Siedlung "Am Lindenbaum" durch die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia zu berichten. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist ein Bauantrag schon gestellt worden bzw. ist der Vorhaben bereits genehmigt worden? 2. Wie viele Wohneinheiten bzw. wie viele Geschosse sollen errichtet werden? 3. Inwiefern wird das Erscheinungsbild der von 1929/30 Walter Gropius entworfene Siedlung des "Neuen Frankfurt" durch die Aufstockung beeinträchtigt? 4. Wie hoch wird der Anteil an geförderten Wohnungen sein? 5. Sollen bei der Baumaßnahme die bestehenden Mietwohnungen modernisiert werden? 6. Wie viele Parkplätze werden zusätzlich entstehen? 7. Wie viele Kinderbetreuungsplätze werden schätzungsweise zusätzlich benötigt bzw. geschaffen werden? Begründung: Nachverdichtung ist eine wichtige Maßnahme zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Allerdings bringt eine solche Baumaßnahme erhebliche Veränderungen für die bestehenden Mieter mit sich. Dementsprechend groß ist der Informationsbedarf. Zudem stellt eine Nachverdichtung eine zusätzliche Belastung für die Infrastruktur vor Ort dar. Gerade bei Parkplätzen und beim Kinderbetreuungsangebot besteht schon heute in der Siedlung "Am Lindenbaum" ein Engpass. Außerdem wurde die Siedlung im Rahmen des "Neuen Frankfurt" von Walter Gropius entworfen und ist architekturgeschichtlich interessant. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 373/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 323/9 vom 14.08.2017 Betreff: Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, in der Verlängerung der Amöneburger Straße in Richtung der Streuobstwiese im Bereich der beiden Poller zusätzlich den mittleren Poller wieder einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kraftfahrzeugen wirksam zu verhindern. Begründung: Der Fußweg neben der Streuobstwiese in der Verlängerung der Amöneburger Straße ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kraftfahrzeugen genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Der Ortstermin, der mit Bürgern sowie Vertretern der zuständigen Ämter, des Ortsbeirats und des Kleingartenvereins "Am Marbachweg" im März 2017 stattfand, brachte keinen Lösungsvorschlag in der Frage, wie die Nutzung als Durchfahrtsweg wirksam unterbunden werden kann. Auf dem Fußweg sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese beiden Pfosten am äußeren Wegrand installiert sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, neben den beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer Pfosten auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2476 Aktenzeichen: 66 0
Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenEindeutige und durchgehende Verkehrsführung für Radfahrer in der Straße Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 285/9 vom 07.06.2017 Betreff: Eindeutige und durchgehende Verkehrsführung für Radfahrer in der Straße Am Lindenbaum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Straße Am Lindenbaum für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern, indem 1. die Straße Am Lindenbaum bis zur Kreuzung mit der Dehnhardtstraße durchgängig für Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt wird; 2. eine entsprechende und eindeutige Beschilderung aufgestellt wird; 3. die Ampelschaltung an die neue Situation angepasst wird. Begründung: Zurzeit ist die Straße Am Lindenbaum für Radfahren gegen die Einbahnstraße nur im kurzen Abschnitt zwischen der Neumannstraße und der Ilkenhansstraße freigegeben. Diese Regelung erscheint nicht sinnvoll, da der Großteil der Radfahrer bereits von der Eschersheimer Landstraße abfährt. Außerdem ist sie nicht eindeutig, denn das Schild, das Radfahrer zum Rechtsabbiegen in die Ilkenhansstraße auffordert, ist überklebt, gleichzeitig ist aber das Weiterfahren bis zur Dehnhardstraße ausdrücklich verboten. Diese widersprüchlichen Schilder erzeugen Unsicherheit und führen dazu, dass Radfahrer häufig den Gehweg benutzen. Eine durchgehende Befahrbarkeit für Radfahrer sowie eine eindeutige Beschilderung würden hier für Klarheit und Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1860 Aktenzeichen: 32 1
Abfalleimer an der Bank in der Verlängerung Hinter den Ulmen/Ecke Eleonore-Sterling-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1838 entstanden aus Vorlage: OF 288/9 vom 07.06.2017 Betreff: Abfalleimer an der Bank in der Verlängerung Hinter den Ulmen/Ecke Eleonore-Sterling-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Abfalleimer mit krähensicherem Deckel an der Bank in der Ecke der Verlängerung Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße 34 aufgestellt und regelmäßig geleert wird. Begründung: An dieser Ecke fehlt neben der Bank ein Abfalleimer, in dem Spaziergänger ihren Abfall entsorgen können. Zwischenzeitlich hatten Hundebesitzer einen Abfalleimer für Hundekotbeutel aufgestellt und privat geleert. Für viele Spaziergänger, z. B. die Bewohner der Eleonore-Sterling-Straße, gibt es sonst keine Entsorgungsmöglichkeit, die direkt an ihrem Spazierweg liegt, sodass ein Abfalleimer an dieser Stelle sinnvoll ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1875 Aktenzeichen: 67 0
Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1571 entstanden aus Vorlage: OF 228/9 vom 18.03.2017 Betreff: Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße Verabredet oder in Situationen entstanden haben Anwohner im Seiten- bzw. Parkstreifen der Ziegenhainer Straße schräg gegenüber der Hausnummer 5 bzw. der Hausnummern 1 bis 7 einen Abstellplatz für motorisierte Zweiradfahrzeuge gebildet. Anlässlich einer Inaugenscheinnahme waren sechs Fahrzeuge abgestellt. Sechs Zweirad-Fahrzeuge füllen die Fläche aus. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, der inoffiziellen Form des Parkens durch Markierung und dem Aufstellen eines entsprechenden Verkehrsschildes einen offiziellen Charakter zu verleihen bzw. den Zustand zu legalisieren. Begründung: Die gewählte Form des Parkens bedeutet ein raumsparendes Nutzen öffentlicher Fläche und sollte deshalb unterstützt werden. Autofahrer fahren zum Teil sehr eng an diese Fläche heran oder stückweise in diese hinein. Deshalb wäre eine Markierung und Beschilderung hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1391 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.